Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
David Gottwaldt

Die Basis einer langandauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit. Hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders.

Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.


1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma David Gottwaldt vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet.

Die Firma David Gottwaldt hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen lang gebunden. Ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen und auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. Tritt der Auftraggeber nach 14 Tagen, nach Auftragserteilung, von dem Auftrag zurück, so ist eine Vertragsstrafe von 25% der Bruttoauftragssumme an die Firma David Gottwaldt zu entrichten. Tritt der Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden, vor dem geplanten Auftragsbeginn, von dem Auftrag zurück, so ist eine Vertragsstrafe von 50% der Bruttoauftragssumme an die Firma David Gottwaldt zu entrichten. Die Vertragsstrafen sind sofort nach dem Rücktritt fällig und zu entrichten. Eine gesonderte Rechnung hierfür wird erstellt. Zudem werden bereits geleistete Dienste, in beiden Fällen, in vollem Umfang berechnet.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Firma David Gottwaldt für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfugung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma David Gottwaldt durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma David Gottwaldt ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser zu überprüfen.

3. Durchführung der Arbeiten

Alle Arbeiten, die die Firma David Gottwaldt ausführt, werden nach den geltenden Bestimmungen der FLL ZTV-Baumpflege verrichtet. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.

5. Schadensersatz

Bei Schäden, die durch die Firma David Gottwaldt nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Die Firma David Gottwaldt haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma David Gottwaldt für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

6.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann die Firma David Gottwaldt keine Garantie übernehmen.

7. Zahlungsvereinbarungen

Die von der Firma David Gottwaldt verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma David Gottwaldt zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

8. Zusätzliche Vereinbarungen

Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von der Firma David Gottwaldt zu unterschreiben.

9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.